Aktuelle Gesetzeslage Väterkarenz in Österreich [13.05.05] Aktuelle Version des Väter-Karenzgesetzes Bereits vor 16 Jahren erschien das erste Bundesgesetzblatt zum Väter-Karenzgesetz. Umso erstaunlicher ist die Tatsache, dass lt. dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger z.B. 10/2004 von allen Karenzgeld bzw. KinderbetreuungsgeldbezieherInnen nur 2,8 % Männer waren. Die aktuelle gesetzliche Lage in Österreich erlaubt Vätern die gesamte Karenzzeit in Anspruch zu nehmen, sich diese mit der Mutter zu teilen oder auch Teilzeitbeschäftigung zu beanspruchen. Väter die die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Karenz erfüllen, können dies seit der letzten Gesetzesnovellierung auch völlig unabhängig vom Anspruch der Mutter tun. Wichtig dabei ist, dies der bzw. dem ArbeitergeberIn mindestens drei Monate vor dem Beginn der Väterkarenz zu melden.