|
[13.05.05]
Aktuelle Version des Väter-Karenzgesetzes
Bereits vor 16 Jahren erschien das erste Bundesgesetzblatt zum Väter-Karenzgesetz.
Umso erstaunlicher ist die Tatsache, dass lt. dem Hauptverband
der Sozialversicherungsträger z.B. 10/2004 von allen Karenzgeld bzw. KinderbetreuungsgeldbezieherInnen
nur 2,8 % Männer waren. Die
aktuelle gesetzliche Lage in Österreich erlaubt Vätern die gesamte Karenzzeit
in Anspruch zu nehmen, sich diese mit der Mutter zu teilen oder auch Teilzeitbeschäftigung
zu beanspruchen. Väter
die die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Karenz erfüllen,
können dies seit der letzten Gesetzesnovellierung auch völlig unabhängig
vom Anspruch der Mutter tun. Wichtig
dabei ist, dies der bzw. dem ArbeitergeberIn mindestens drei Monate vor dem Beginn
der Väterkarenz zu melden.
downloads
[weitere
Details im aktuellen Bundesgesetzblatt]
pdf 98KB
[Kosten/
-Nutzenanalyse
einer vereinbarkeitsfördenden Personapolitik]
pdf
110KB Printausgabe
|