Aktuelle Gesetzeslage Väterkarenz in Österreich
 

[13.05.05]
Aktuelle Version des Väter-Karenzgesetzes

Bereits vor 16 Jahren erschien das erste Bundesgesetzblatt zum Väter-Karenzgesetz. Umso erstaunlicher ist die Tatsache, dass lt. dem
Hauptverband der Sozialversicherungsträger z.B. 10/2004 von allen Karenzgeld bzw. KinderbetreuungsgeldbezieherInnen nur 2,8 % Männer waren.

Die aktuelle gesetzliche Lage in Österreich erlaubt Vätern die gesamte Karenzzeit in Anspruch zu nehmen, sich diese mit der Mutter zu teilen oder auch Teilzeitbeschäftigung zu beanspruchen.

Väter die die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Karenz erfüllen, können dies seit der letzten Gesetzesnovellierung auch völlig unabhängig vom Anspruch der Mutter tun.

Wichtig dabei ist, dies der bzw. dem ArbeitergeberIn mindestens drei Monate vor dem Beginn der Väterkarenz zu melden.

downloads
[weitere Details im aktuellen Bundesgesetzblatt]
pdf 98KB



[Kosten/ -Nutzenanalyse einer vereinbarkeitsfördenden Personapolitik]
pdf 110KB

Printausgabe




 
   MÄNNERSTUDIE
 [02.05.05]
"Österreichische Männerstudie"
Ludwig Boltzmann
Institut f. Werteforschung,
Dr. Erich LEHNER

Väterkarenz - Reaktionen der Unternehmen

   KARRIERE - UNTERBRECHUNG
 Dienst u. arbeitsrechtliche Regelungen
Kinderbetreuungsgeld

   KOSTEN - NUTZENANALYSE
 [15.05.05] -
... einer vereinbarkeits- fördernden Personalpolitik

   TOOLBOX
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