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01.01.10
Gesetzeslage Väterkarenz in Österreich Die gesetzliche Lage in Österreich erlaubt Vätern die gesamte Karenzzeit in Anspruch zu nehmen, sich diese mit der Mutter zu teilen oder auch Teilzeitbeschäftigung zu beanspruchen. Väter, die die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Karenz erfüllen, können dies seit der letzten Gesetzesnovellierung auch völlig unabhängig vom Anspruch der Mutter tun. Wichtig dabei ist, dies der bzw. dem ArbeitergeberIn mindestens drei Monate vor dem Beginn der Väterkarenz zu melden.
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Details im aktuellen Bundesgesetzblatt]
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[Kosten/
-Nutzenanalyse
einer vereinbarkeitsfördenden Personapolitik]
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